Aufgaben der Gemeinde im Bereich der autonomen Sanierung
Die Gemeinde bietet ihren Bürgern Orientierung und Beratung.
So kann Sie dem Privathaushalt in folgender Weise helfen:
Das Abwasserreinigungsverfahren feststellen, dem der Antragsteller zugeteilt ist: kollektiv oder autonom;
Feststellen, ob es sich um ein vorrangiges Sanierungsgebiet handelt oder nicht;
Feststellen, ob das Wohnhaus mit einem IKS ausgerüstet werden muss oder nicht;
In Sonderfällen einen Antrag auf Abweichung vorschlagen;
Den Antragsteller beraten, wie groß das zu installierende IKS sein sollte;
Den Antragsteller über die Verfahren zur Entsorgung der gereinigten Wässer informieren;
Die Meldepflicht darlegen;
Den Antragsteller über seine Kontroll-, Wartungs- und Entleerungspflichten informieren;
Den Antragsteller über mögliche Prämien informieren.
Die zugelassene Sanierungseinrichtung steht der Gemeinde zur Seite, wenn es darum geht, den Bürger zu beraten.