Aufgaben der Gemeinde im Bereich der autonomen Sanierung

Die Gemeinde bietet ihren Bürgern Orientierung und Beratung.

So kann Sie dem Privathaushalt in folgender Weise helfen:

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Das Abwasserreinigungsverfahren feststellen, dem der Antragsteller zugeteilt ist: kollektiv oder autonom;

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Feststellen, ob es sich um ein vorrangiges Sanierungsgebiet handelt oder nicht;

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Feststellen, ob das Wohnhaus mit einem IKS ausgerüstet werden muss oder nicht;

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In Sonderfällen einen Antrag auf Abweichung vorschlagen;

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Den Antragsteller beraten, wie groß das zu installierende IKS sein sollte;

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Den Antragsteller über die Verfahren zur Entsorgung der gereinigten Wässer informieren;

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Die Meldepflicht darlegen;

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Den Antragsteller über seine Kontroll-, Wartungs- und Entleerungspflichten informieren;

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Den Antragsteller über mögliche Prämien informieren.

Die zugelassene Sanierungseinrichtung steht der Gemeinde zur Seite, wenn es darum geht, den Bürger zu beraten.