Wissenswertes über die individuellen Klärsysteme (IKS)

Ein individuelles Klärsystem ist eine Privatanlage zur vollständigen Klärung der Haushaltsabwässer eines Wohnhauses oder einiger Wohnhäuser zusammen.

Abwasserbehandlung

Die eigentliche Klärung ist ein biologischer Prozess, bei dem die Abfallstoffe praktisch von Bakterien aufgefressen werden. Daher ist es wichtig, keine Produkte in die Abwässer zu geben, die für die Bakterien gefährlich oder tödlich sein können (Öl, Lösungsmittel, chemische Produkte …). Sind die Bakterien nämlich abgestorben, funktioniert das gesamte Klärsystem nicht mehr.

Außerdem können bestimmte Abfälle (Feuchtetücher, Wattestäbchen, Binden oder auch Feststoffe aller Art), wenn sie in das Abwasser gelangen, Schäden am Klärsystem verursachen.

Deshalb muss das Klärsystem überprüft und beim geringsten Anzeichen einer Betriebsstörung sofort eingeschritten werden.

Um ein Klärsystem in einwandfreiem Zustand zu halten und eine effiziente Klärung der Abwässer zu garantieren, muss das System regelmäßig gewartet und allgemein auf eine gute Praxis geachtet werden, allem voran eine ausreichende Sauerstoffversorgung und keine bakterientötenden Schadstoffe in den Abwässern.

Wann muss ich ein IKS installieren?

Wenn Ihr Wohnhaus in einem autonomen Abwasserreinigungsgebiet, steht, obliegen Ihnen bestimmte Pflichten, insbesondere die Ausrüstung des Wohnhauses mit einem individuellen Klärsystem (IKS).

Hier sind mehrere Fälle zu unterscheiden:

1. Sie bauen oder renovieren ein Wohnhaus

Neue Wohnhäuser müssen mit einem individuellen Klärsystem ausgerüstet werden, für das Sie sofort beim Bau eine Zulassung benötigen.

Auch bestehende Wohnhäuser, deren Aus-, An- oder Umbauten gemäß einer Städtebaugenehmigung das Wohnungspotenzial und somit auch die Abwasserlast steigern, müssen nach dem Aus-, An- oder Umbau mit einem zugelassenen System ausgerüstet werden.

Wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um Genaueres über das Installationsverfahren eines solchen Systems zu erfahren.

2. Ihr Wohnhaus steht bereits

Um zu erfahren, welche Pflichten mit der autonomen Abwasserreinigung eines bestehenden Wohnhauses verbunden sind, muss man erst das Erbauungsdatum dieses Wohnhauses kennen.

Wenn es nach dem Datum errichtet wurde, an dem der Kommunale Gesamtplan für Abwasserableitung (KGPAA) oder der Sanierungsplan pro Zwischeneinzugsgebiet (PASH) genehmigt wurde, der das Wohnhaus zum ersten Mal in ein autonomes Abwassersanierungsgebiet eingestuft hat, gilt es als „Neubau“. In diesem Fall muss es mit einem zugelassenen IKS ausgerüstet werden, wie im vorigen Punkt dargelegt.

Wenn Ihr Wohnhaus als Altbau gilt, hängt die IKS-Installationspflicht davon ab, ob das Wohnhaus innerhalb oder außerhalb eines so genannten vorrangigen Sanierungsgebiets steht.

Innerhalb eines vorrangigen Sanierungsgebiets

Vorrangige Sanierungsgebiete umfassen Areale, für die die Ableitung ungeklärter Abwässer eine ökologische Gefährdung darstellt. Bei diesen Arealen handelt es sich insbesondere um:

  • so genannte „Präventivzonen für Wasserfassungen“ (Schutzgebiete für Wasserentnahmestellen),
  • Badegebiete,
  • gefährdete Wasserkörper.

Innerhalb dieser Areale wird vorher eine Gebietsuntersuchung durch die zugelassene Sanierungseinrichtung durchgeführt, die hierfür zuständig ist. Die Ergebnisse der Gebietsuntersuchung entscheiden darüber, ob Ihr Wohnhaus mit einem zugelassenen IKS ausgerüstet werden muss oder nicht.

Ein Ministerieller Erlass regelt diese Gebietsuntersuchungen und die Frist zur Anpassung der Wohnhäuser an die Vorschriften. Wenn der Ministerielle Erlass verabschiedet und Ihr Wohnhaus betroffen ist, werden Sie als Eigentümer persönlich über Ihre Pflichten und die Frist zur Ausrüstung mit einem solchen System informiert.

Liste der durchgeführten Gebietsuntersuchungen und der verabschiedeten Ministeriellen Erlasse anzeigen.

Außerhalb eines vorrangigen Sanierungsgebiets

Wenn Ihr Wohnhaus ein Altbau außerhalb eines vorrangigen Sanierungsgebiets ist oder laut Gebietsuntersuchung keine Auswirkungen auf die Umwelt hat, sind Sie nicht verpflichtet, ein individuelles Klärsystem installieren zu lassen, sofern dies nicht durch eine spezifische Verfügung infolge eines Gerichtsbeschlusses aus Gründen der öffentlichen Sauberkeit oder durch eine rechtmäßig begründete Auflage der Gemeinde Vorschrift ist.

Welches IKS soll ich installieren lassen?

Wenn Sie ein IKS installieren lassen, müssen Sie zwischen mehreren Optionen wählen:

  • erst einmal ein System, das die richtige Größe für die zu behandelnde Abwasserlast hat,
  • dann die richtige Art des Systems (intensiv oder extensiv)
  • und zu guter Letzt die beste Entsorgungsmethode für die geklärten Abwässer.

In jedem Fall muss das IKS zugelassen sein.

Wenn die Installation eines IKS unzumutbare Kosten (aufgrund technischer Schwierigkeiten) mit sich bringt und bei relativ geringem ökologischem Vorteil wirtschaftlich nicht zu verantworten ist, kann eine Freistellung von der Installation eines IKS bei der Wallonischen Region beantragt werden. Hierzu ist eine technische Akte einzureichen. Wird die Freistellung verweigert, muss das IKS innerhalb von 6 Monaten ab Bekanntgabe der Freistellungsverweigerung installiert werden.

Achtung: Reinwässer (Niederschlagswässer) dürfen in keinem Fall durch ein IKS geleitet werden, da ein solches System nur für so genannte Schwarz- und Grauwässer gedacht ist.

Welche Art IKS soll ich wählen?

Liste der zugelassenen IKS.

Es gibt hauptsächlich 2 Arten von IKS: intensive und extensive.

  • Bei einem intensiven System wird die biologische Behandlung der Abwässer (durch natürlich vorhandene Abbauprozesse) auf elektromechanischem Weg intensiviert, damit sich die organischen Stoffe auf kleineren Flächen oder in kleineren Volumen abbauen lassen. Solche Systeme basieren auf dem Belebtschlammverfahren (wobei die Bakterien auf einem Träger fixiert sind oder auch nicht).
  • Bei einem extensiven System erfolgt die biologische Behandlung der Abwässer ohne elektromechanische Komponenten (gegebenenfalls mit Ausnahme einer Hebeanlage für die Abwässer oder die geklärten Wässer). Solche Systeme leiten die Abwässer über ein Festbett (z. B : Sandfilter-, Pflanzenklär-, Schlammteichanlage …). Seit Kurzem gibt es auch die kompakte SBR-Kleinkläranlage.
Beispiel für eine Schlammteichanlage

Je nach Situation kann ein intensives System die bessere Lösung sein, vor allem dann, wenn nur eine begrenzte Fläche für die Installation eines IKS zur Verfügung steht. In vielen Fällen jedoch ist ein extensives System von Vorteil.

In der folgenden Übersicht sind die Hauptunterschiede zwischen intensiven und extensiven Systemen zusammengefasst.

 Intensive SystemeExtensive Systeme
Wartung* Häufiges regelmäßiges Entleeren
* Instandhaltung der elektromechanischen Komponenten
* Darf je nach Art des Systems nicht längere Zeit unbenutzt bleiben
* Regelmäßiges Entleeren in größeren Zeitabständen
* Mähen der eventuellen Bepflanzung des Systems und Entsorgung des Grünschnitts
* Kann längere Zeit unbenutzt bleiben
* Langfristig: Substrat komplett ersetzbar (je nach Wartungsqualität)
EnergieGeringer Stromverbrauch der elektromechanischen Komponenten des Systems (Verdichter/Belüfter, Automatik, Pumpen...)Null Stromverbrauch (außer gegebenenfalls für die Pumpen der Hebeanlage)
Kosten* Anschaffungskosten meist geringer
* Betriebskosten höher
* Anschaffungskosten meist höher
* Betriebskosten gering (geringer Wartungsbedarf/null Stromverbrauch)
FlächeRelativ klein und kompaktGrößerer Flächenbedarf
AnblickUnterirdische Systeme. Nicht sichtbar, außer die Zugangsdeckel* Sichtbare Systeme, doch natürliches, ästhetisches, landschaftlich harmonisches Aussehen
* Neue Systeme kompakter und nicht sichtbar

Leistung – Größe der Systeme

Die Größe eines IKS richtet sich nach der Abwasserlast, die es zu behandeln gilt. Diese wird in EW (Einwohnerwert) ausgedrückt. 1 EW entspricht mehr oder weniger der Abwasserlast eines einzelnen Einwohners.

IKS sind ihrer Größe entsprechend in drei Kategorien eingeteilt:

IKS haben eine Mindestleistung von 5 EW.

Die Höhe der Prämien sowie die Häufigkeit und Kosten der Kontrollen und Wartungen hängen von der Größe des IKS ab.

Entsorgung der gereinigten Wässer

Die in einem IKS gereinigten Wässer können auf verschiedenen Wegen entsorgt werden.

Die vorrangige Entsorgungsmethode ist die Versickerung im Boden, in der Regel durch Versickerungsrohrleitungen.

Ist die Versickerung nicht möglich, erfolgt die Entsorgung durch künstliche Ableitung (Aquädukt) oder in einen gewöhnlichen Oberflächenwasserkörper.

Ist keine dieser Optionen möglich, bietet sich die Sickergrube als Lösung an, allerdings nur im Fall eines kleinen individuellen Klärsystems und außerhalb einer Präventivzone für Wasserfassungen.

In einer Präventivzone und in Karstgebieten sind die Entsorgungsmöglichkeiten für gereinigte Wässer und Reinwässer durch Versickerung eingeschränkt.

Um zu erfahren, welche Entsorgungsverfahren in Ihrem Fall zulässig sind, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder an Ihre zugelassene Sanierungseinrichtung.

Wie wird ein IKS installiert?

Vor der Installation eines IKS ist eine Erklärung der Klasse 3 bei Ihrer Gemeinde einzureichen. Für IKS über 100 EW ist eine Umweltgenehmigung der Klasse 2 erforderlich.

Eine Umweltgenehmigung ist auch dann erforderlich, wenn das IKS (ungeachtet der Größe) unter Abweichung von der Anschlusspflicht Ihres Wohnhauses an eine Kanalisation in einem kollektiven Abwasserreinigungsgebiet installiert wird.

Wahl des Installateurs Ihres IKS

Im Hinblick auf die Qualität der autonomen Abwassersanierungskette ist die Installation des IKS durch eine zertifizierte Fachkraft natürlich eine Garantie für den künftigen Betreiber.

Hierzu wurde ein freiwilliges Zertifizierungssystem für IKS-Installateure eingeführt, das seit Anfang 2018 operativ ist.

Die Wahl eines zertifizierten Installateurs bietet Ihnen 2 Vorteile:

  • Die gebührenpflichtige Kontrolle des IKS durch die zugelassene Sanierungseinrichtung entfällt. Sie wird durch eine von der SPGE übernommene Kontrolle bei Inbetriebnahme des IKS ersetzt. Damit sparen Sie 250 €.
  • Bei einer Prämie für die Installation eines IKS kann die Prämie nach dem so genannten Drittzahlerprinzip (Sachleistungssystem) entrichtet werden.

Ich habe bereits ein IKS. Was tun?

Seit dem 1. Januar 2018 ist bei Installation eines neuen IKS keine Freistellung von der TKAR-Zahlung mehr möglich.

Personen, die bereits ein IKS haben und bisher von der Zahlung des TKAR freigestellt sind, haben nun die Wahl zwischen 2 Möglichkeiten:

  • Die Privatperson beendet freiwillig die Freistellung von der TKAR-Zahlung und kann sofort die Dienstleistungen der ÖVAS (siehe unten) nutzen.
  • Die Privatperson entscheidet sich für die Beibehaltung der Freistellung bis zum Stichtag, dem 31. Dezember 2021. Die Kosten für die Wartungen (die nun verbindlich durchzuführen sind) und die Entleerung der Klärschlämme trägt die Privatperson selbst.

Nach dem 31. Dezember 2021 gehört jede Person, deren Wohnhaus mit einem IKS ausgerüstet ist, der ÖVAS an, wobei die SPGE die Grundkosten der Überwachung dieser Systeme (siehe unten) übernimmt.

Ist Ihr IKS bereits angemeldet? (Umwelterklärung III / Umweltgenehmigung II)

Jedes IKS muss anhand einer Umwelterklärung oder eines Antrags auf Umweltgenehmigung angemeldet werden.

Wenn Ihr IKS nicht angemeldet ist, müssen Sie dies als Erstes tun. Bevor Ihr IKS in die ÖVAS aufgenommen werden kann, steht eine Funktionskontrolle Ihres Systems an.

Wenn ein Eigentümer seit dem 1. Januar 2017 sein IKS bei der Gemeinde anmeldet, muss die Gemeinde die Angaben an die SPGE weiterleiten, die sich dann mit dem Eigentümer in Verbindung setzt, um die Dienstleistungen im Rahmen der ÖVAS zu gewährleisten.

Das von der SPGE eingeführte Informationssystem ISÖVAS (frz. SIGPAA) sorgt seit dem 1. Januar 2018 für die lückenlose Überwachung der IKS.

Die SPGE speichert die von den Gemeinden übermittelten Angaben und benachrichtigt die betreffende zugelassene Sanierungseinrichtung, wenn ein neues IKS installiert wird.

Hierbei wird ein „IKS-Ausweis“ erstellt, der folgende Angaben enthält:

  • Adresse des Eigentümers und des Betreibers des IKS
  • Geolokalisierung des IKS
  • Merkmale des IKS, insbesondere Größe (Leistung in EW), Art des IKS (extensiv, intensiv), Kenn- oder Zulassungsnummer des IKS.

Über die Installation, die Kontrollen und die Wartungen der installierten IKS wird jeweils ein Bericht erstellt und an die SPGE gesandt. Die betreffenden Angaben sind dann im Informationssystem ISÖVAS abrufbar.

Somit ist die Überwachung eines jeden IKS stets gewährleistet. Der Eigentümer und der Betreiber des IKS haben Zugriff auf alle Angaben und Eingriffe an ihrem System.

Ende der Freistellung von der TKAR-Zahlung und Kostenübernahme durch die ÖVAS

Wenn Sie ein neues IKS installieren lassen oder freiwillig auf die Freistellung von der TKAR-Zahlung verzichten, können Sie die Dienstleistungen der ÖVAS sofort nutzen.

Welche Dienstleistung?Wie?Wer?
Prämie für die Installation und Sanierung eines IKS

Kostenbeteiligung über den TKAR, den Sie jetzt zahlenSPGE
WartungenKostenbeteiligung über den TKAR, den Sie jetzt zahlenSPGE
Entleerung der KlärschlämmeKostenübernahme über den TKAR, den Sie jetzt zahlen

SPGE über die zugelassenen Sanierungseinrichtungen
Überwachung/KontrolleKeinerlei Kostenbeteiligung und technische InterventionZugelassene Sanierungseinrichtungen

Informationsdienste für PrivathaushalteSPGE/zugelassene Sanierungseinrichtungen

Prämie für die Sanierung eines bestehenden IKS

Wenn Ihr IKS seit mindestens 15 Jahren installiert ist und bei einer Wartung oder Kontrolle Mängel festgestellt werden, kann eine Prämie von 1.000 € bis zu einer Obergrenze von 70 % der Sanierungskosten gewährt werden.

Unbedingte Voraussetzung für die Gewährung einer Prämie ist aber, dass das installierte IKS von der Wallonie zugelassen ist. Für ein System, das keine Zulassung hat, kann also keine Prämie gewährt werden, selbst wenn es regelkonform ist.

Nähere Infos über die Installationsprämien finden Sie auf der Seite über die Beihilfen.