Wartung, Kontrolle und Entleerung eines IKS
Die Lebensdauer Ihres IKS
Damit Ihr System einwandfrei funktioniert und ökologisch seinen Sinn erfüllt, sind mehrere Eingriffe im Laufe der Lebensdauer eines IKS erforderlich:
- regelmäßige Wartungen durch einen Wartungstechniker, der hierfür die nötige Kompetenz und Arbeitsausrüstung besitzt,
- Kontrollen durch die zuständige zugelassene Sanierungseinrichtung,
- Entleerung der überschüssigen Klärschlämme.
Mit Ausnahme der Installationskontrolle übernimmt die SPGE die Kosten aller Kontrollen.
Vorgeschriebene Wartung
Die Wartung dient dazu, die einwandfreie Funktionsweise des IKS zu überprüfen, gegebenenfalls schadhafte Teile zu ersetzen und die Schlammhöhe im Hinblick auf die nächste Entleerung zu messen.
Seit dem 1. Januar 2017 ist die Unterzeichnung eines Wartungsvertrags Pflicht.
Ganz gleich, ob der Betreiber des IKS von der TKAR-Zahlung freigestellt ist oder nicht, die Wartung erfolgt stets auf Verantwortung des Betreibers und durch einen Wartungstechniker, der die nötige Arbeitsausrüstung und Kompetenz für die Wartung des betreffenden IKS besitzt.
Innerhalb von 15 Tagen ab erfolgter Wartung muss der Wartungstechniker dem Betreiber und der SPGE seinen Bericht übermitteln.
Ist der Betreiber nicht von der TKAR-Zahlung freigestellt, beteiligt sich die SPGE pro Wartung und so oft, wie die Wartung vorschriftsgemäß stattzufinden hat, bis zu folgenden Obergrenzen (Betrag ohne MwSt.) an den Kosten:
- Kleines individuelles Klärsystem: 120 € / 18 Monate
- Mittleres individuelles Klärsystem: 150 € / 9 Monate
- Großes individuelles Klärsystem: 200 € / 4 Monate
Bei der Kostenbeteiligung der SPGE sind Kosten für den Ersatz schadhafter Teile ausgeschlossen!
Ist der Betreiber von der TKAR-Zahlung freigestellt, trägt er sämtliche Wartungskosten.
Unterschiedliche Kontrollen
Die installierten IKS sind diversen Kontrollen unterworfen, um ihre einwandfreie Funktionsweise und Inbetriebnahme zu überprüfen und zu bestätigen. Diese Kontrollen, mit Ausnahme der Kontrolle bei Installation des IKS, übernimmt die SPGE im Rahmen der Öffentlichen Verwaltung der autonomen Sanierung.
Entleerung
Der Zeitpunkt der nächsten Entleerung wird bei einer Wartung oder regelmäßigen Kontrolle festgelegt. Die SPGE wird Sie benachrichtigen, wann es an der Zeit ist, die Überschussschlämme Ihres IKS zu entleeren und hierfür einen zugelassenen Klärgrubenentleerer kommen zu lassen.
Wenn Sie nicht von der TKAR-Zahlung freigestellt sind und somit die Dienste der ÖVAS nutzen, müssen Sie sich an einen Klärgrubenentleerer aus einer vorgegebenen Liste wenden, die Ihnen mitgeteilt wird. Dieser Klärgrubenentleerer muss hierzu einen Vertrag mit der zugelassenen Sanierungseinrichtung abgeschlossen haben. Die Entleerungskosten werden der SPGE direkt in Rechnung gestellt und von ihr getragen. Die Fakturierung verläuft vollkommen transparent für Sie.
Wenn Sie von der TKAR-Zahlung freigestellt sind, können Sie sich an einen Klärgrubenentleerer Ihrer Wahl wenden. Die Entleerungskosten werden dabei Ihnen in Rechnung gestellt.
In jedem Fall müssen Sie bei der Entleerung zugegen sein und dem zugelassenen Klärgrubenentleerer freien Zugang zum IKS verschaffen.
Wenn die Entleerung aus Gründen, die Sie zu verantworten haben, nicht korrekt durchgeführt werden kann, stellt der zugelassene Klärgrubenentleerer Ihnen die Fahrtkosten für den erfolglosen Kundenbesuch bei Ihnen in Rechnung.