Beihilfen – Prämien

Bedingungen für den Erhalt einer Prämie

Um festzustellen, ob Sie Anrecht auf eine Prämie haben, müssen Sie folgende Daten kennen:

  1. das Datum der Städtebaugenehmigung Ihres Wohnhauses
  2. das Genehmigungsdatum des Kommunalen Gesamtplans für Abwasserableitung (KGPAA) oder des Sanierungsplans pro Zwischeneinzugsgebiet (PASH), der zum ersten Mal ein Abwassersanierungsverfahren für das Gebiet festgelegt hat, in dem Ihr Wohnhaus steht.

Sie haben nur dann Anrecht auf eine Prämie, wenn Ihr Wohnhaus vor dem Genehmigungs- oder Änderungsdatum des KGPAA oder des PASH errichtet wurde. Die Pflicht zur Installation eines IKS für jeden Neubau gilt nämlich ab dem Genehmigungsdatum des KGPAA.

Unbedingte Voraussetzung für die Gewährung einer Prämie ist aber, dass das installierte IKS von der Wallonie zugelassen ist.

Prämie für die Installation eines neuen IKS

Die Höhe der Prämie:

  • wird auf Basis der Installationskosten des Klärsystems berechnet.
  • ist auf 70 % des Gesamtrechnungsbetrags inkl. MwSt. (unter Ausschluss der Kosten für die anschließenden Instandsetzungsarbeiten) begrenzt.
  • beläuft sich auf mindestens 1.000 € für ein IKS mit einer Leistung von 5 EW. Dieser Betrag erhöht sich um 350 € pro zusätzlichen EW.

Die Höhe der Prämie kann zudem von eventuellen Auflagen abhängen, die in Ihrem Fall gelten.

  • Wenn Ihr Wohnhaus in einem vorrangigen Sanierungsgebiet steht und die Auflage aus einer Gebietsuntersuchung resultiert, wird die Prämie erhöht.
  • Wenn Ihre Gemeinde die Installation eines IKS auferlegt, haben Sie Anrecht auf eine erhöhte Prämie, falls die SPGE das betreffende Problem als „lokalen neuralgischen Punkt“ anerkannt hat.
  • Wenn die Auflage auf Aus-, An- oder Umbauten zurückzuführen ist, die durch eine Städtebaugenehmigung gedeckt sind und eine größere Abwasserlast mit sich bringen, wird die Prämie nicht erhöht.
Prämienerhöhungen im Fall eines Klärsystems unter Auflagen
Auflage wegen Gebietsuntersuchung oder Anerkennung eines lokalen neuralgischen Punktes+ 1500 €
Wenn das Wohnhaus in einem vorrangigen Sanierungsgebiet von gesundheitlicher Bedeutung (vorrangiges Sanierungsgebiet I) steht+ 2500 €
Durchführung eines Permeabilitätstests hinsichtlich der Bodenversickerung+ 150 €
Entsorgung durch Versickerung (außer im Fall einer Sickergrube)+ 500 €
Installation eines extensiven Systems+ 700 €

Beispiel 1: freiwillige Installation

Installation eines Systems, das eine Abwasserlast von 8 EW klären kann und bei dem die Entsorgung durch Versickerung erfolgt

  • Höhe der Prämie: 70 % der Kosten des Systems für 8 EW (5+3). Freiwillige Installation, deshalb keine Erhöhung.
  • Obergrenze der Prämie = 1.000 € + 350 € für 3 zusätzliche EW = 2.050 €
  • Wenn Gesamtrechnungsbetrag = 2.500 €
    • 70 % von 2.500 = 1.750 €, womit die Obergrenze nicht erreicht ist. Als Prämie werden 1.750 € zugestanden.
  • Wenn Gesamtrechnungsbetrag = 5.000 €
    • 70 % von 5.000 = 3.500 €, womit die Obergrenze überschritten ist. Als Prämie werden daher 2.050 € zugestanden.

Beispiel 2: vorgeschriebene Installation

Vorgeschriebene Installation eines extensiven Systems, das eine Abwasserlast von 8 EW klären kann und bei dem die Entsorgung durch Versickerung erfolgt.

  • Höhe der Prämie: 70 % der Kosten des Systems für 8 EW (5+3). Vorgeschriebene Installation, deshalb Erhöhung.
  • Obergrenze der Prämie = 1.000 € + 350 € für 3 zusätzliche EW + 1.500 € Erhöhung wegen vorgeschriebener Installation + 150 € für Permeabilitätstest + 500 € für Entsorgung durch Versickerung + 700 € für extensives System = 4.900 €
  • Wenn Gesamtrechnungsbetrag = 5.000 €
    • 70 % von 5.000 = 3.500 €, womit die Obergrenze der Prämie nicht erreicht ist. Als Prämie werden 3.500 € zugestanden.
  • Wenn Gesamtrechnungsbetrag = 8.000 €
    • 70 % von 8.000 = 5.600 €, womit die Obergrenze der Prämie überschritten ist. Als Prämie werden 4.900 € zugestanden.

Prämie für die Sanierung eines IKS

Die Sanierung eines zugelassenen IKS, das vor mindestens 15 Jahren installiert wurde, kann Anrecht auf eine Prämie verleihen. Die Höhe der Prämie wird auf Basis der Sanierungskosten berechnet und ist auf 70 % der Gesamtrechnungskosten inkl. MwSt. für die Arbeiten zur Anpassung an die Vorschriften und zur Sanierung des Systems (unter Ausschluss der Kosten für die anschließenden Instandsetzungsarbeiten) begrenzt.

Für die Höhe der Sanierungsprämie gilt eine Obergrenze von 1.000 €.

Prämienantragsverfahren im Fall eines neuen IKS

1. Ein zugelassenes individuelles Klärsystem wählen: Dies ist eine Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Prämie.

2. Das IKS bei der Gemeinde melden (in jedem Fall Pflicht), und zwar anhand eines bei der Gemeinde erhältlichen Meldeformulars (für Systeme unter 100 EW).

3. Bei der SPGE fragen, ob Sie die Bedingungen zum Erhalt einer Prämie erfüllen. Die SPGE wird die Höhe der Prämie schätzen, die Ihnen je nach den von Ihnen mitgeteilten Angaben gewährt werden kann.

4. Einen Installateur wählen: Wenn Sie einen zertifizierten Installateur wählen, muss Ihr System bei der Installation keiner Vorkontrolle unterzogen werden. Der zertifizierte Installateur stellt 2 Rechnungen aus: 1 an die SPGE über die Höhe der Prämie und 1 an Sie über den Restbetrag der Arbeitskosten (nach dem so genannten Drittzahlerprinzip).

5. Einen vollständigen Kostenvoranschlag einholen oder alle Rechnungen aufbewahren, um sie der SPGE zu übermitteln.

6. Die Festlegung der Prämienhöhe beantragen (Abschnitt 2 des Prämienantragsformulars).

7. Die Auszahlung der Prämie beantragen: Wenn das installierte System der Ausführung entspricht, auf deren Grundlage die Höhe der Prämie festgelegt wurde, kann der Antrag auf Auszahlung bei der SPGE eingereicht werden, und zwar entweder bei Abnahme der Arbeiten durch den zertifizierten Installateur oder nach der Inbetriebnahme des IKS innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt einer Installationskontrollbescheinigung.