Sie sind Installateur von individuellen Klärsystemen

Bei Anmeldung zu dieser Ausbildung fallen Bearbeitungs- und Teilnahmegebühren in Höhe von 290,40 € inkl. MwSt. pro Person an (siehe Ministerieller Erlass vom 8. Dezember 2017).
Dieser Betrag ist auf das Konto BE28 0910 1225 0220 der SPGE zu überweisen.
Die Ausbildung ist erst nach Zahlung dieses Betrags zugänglich.

Die Gesetzgebung hat die Bedeutung des IKS-Installateurs gestärkt, weil die korrekte Ausführung eines Klärsystems Grundvoraussetzung für die einwandfreie Funktion des Systems auf kurze, mittlere und lange Sicht ist.

Außerdem kommt dem Installateur eine wichtige Rolle bei der Übermittlung von Informationen zu, insbesondere bei der „schlüsselfertigen“ Übergabe des IKS an die Privatperson.

Jeder IKS-Installateur ist nun verpflichtet, der SPGE einen Bericht über die Installation des IKS vorzulegen, in dem das Datum der Inbetriebnahme des Systems und insbesondere die beschreibende Übersicht des IKS sowie des Abwasserableitungssystems und ein Fotobericht zur Veranschaulichung der einzelnen Anlagen enthalten sind.

Ferner wurde ein System zur freiwilligen Zertifizierung der IKS-Installateure eingerichtet. Dieses System ist Anfang 2018 angelaufen. Ein Privathaushalt, der sich an einen zertifizierten Installateur wendet, hat nämlich Anrecht auf diverse Vorteile.

Aufgaben des IKS-Installateurs im Rahmen der ÖVAS

Information

Der Installateur ist oft Dreh- und Angelpunkt für die Privatperson. Er gibt Beratungen zu den administrativen Schritten, die unternommen werden müssen, und Informationen über die Prämien, die für die Installation des IKS gewährt werden können.

Mit Inkrafttreten der ÖVAS ist es außerdem zu grundlegenden Änderungen bei der Freistellung von der TKAR-Zahlung gekommen: Für Systeme, die nach dem 31. Dezember 2017 installiert werden, wird grundsätzlich keine Freistellung mehr von der TKAR-Zahlung gewährt. Auch dies ist eine wichtige Information, die Ihren potenziellen Kunden mitgeteilt werden muss.

Für diejenigen Privathaushalte, die bereits von der TKAR-Zahlung freigestellt sind, bleibt dies bis zum 31. Dezember 2021 gültig. In diesem Fall haben die Betroffenen die Wahl:

  • ihre Freistellung bis zum 31. Dezember 2021 unter der Bedingung beizubehalten, dass sie ihr Klärsystem auf eigene Kosten vorschriftsgemäß warten, entleeren und kontrollieren lassen.
  • oder auf die Freistellung zu verzichten, indem sie der SPGE dies schriftlich mitteilen. Im Anschluss an diese Mitteilung benachrichtigt die SPGE den Wasserversorger und veranlasst eine Funktionskontrolle des individuellen Klärsystems (und übernimmt auch die Kosten dieser Kontrolle).

Der Verzicht auf die Freistellung von der TKAR-Zahlung hat zur Folge, dass die SPGE bestimmte Kosten für die Dienstleistungen der ÖVAS übernimmt (Beteiligung an den Kosten der Kontrolle, Entleerung und Wartung des Systems).

Technische und administrative Aufgaben

Als Installateur eines IKS müssen Sie einen Bericht erstellen, den Sie (bei der technischen Abnahme der Arbeiten) vorlegen und innerhalb von 15 Tagen ab der technischen Abnahme der Arbeiten an die SPGE senden müssen.

Dieser Bericht muss Folgendes enthalten:

  • das Datum der Inbetriebnahme des Klärsystems,
  • eine beschreibende Übersicht des Systems und der Konfiguration zur Entsorgung der gereinigten Wässer,
  • einen Fotobericht zur Veranschaulichung der einzelnen Komponenten des Systems und ihrer Anschlüsse vor Aufschüttung der Baugruben und Gräben.

Ganz gleich, ob Sie zertifiziert sind oder nicht, in jedem Fall müssen Sie den Kunden darauf hinweisen, dass er alle Rechnungen sorgfältig aufbewahren muss.

Wenn Sie zertifiziert sind, kann Ihr Kunde einen vollständigen Kostenvoranschlag direkt an die SPGE senden, um eventuell eine Prämie beanspruchen zu können.

Wenn Sie nicht zertifiziert sind, muss Ihr Kunde der SPGE nach Abschluss der Arbeiten eine Kopie der Rechnungen übermitteln.

Diese Dokumente sind zusammen mit einem Prämienantragsformular an die SPGE zu senden, die auf der Grundlage dieser Dokumente die Höhe der Prämie festlegt und mitteilt.

Zertifizierung als IKS-Installateur

Im Hinblick auf die Qualität der autonomen Abwassersanierungskette ist die Installation der individuellen Klärsysteme durch Fachtechniker, die sich zur Qualitätssicherung verpflichtet haben, natürlich eine Garantie für den künftigen Betreiber und sein System.

Hierzu wurde am 1. Januar 2018 ein System zur freiwilligen Zertifizierung der IKS-Installateure eingeführt. Diese Zertifizierung ist mit einer Reihe von Verpflichtungen des Installateurs verbunden, der unter anderem zusichert, dass er die Privatperson bei den einzelnen Schritten umfassend informieren und begleiten wird und auch vor Ort alles unternimmt, um das IKS und alle hiermit verbundenen Systeme sowie die Konfiguration zur Entsorgung der gereinigten Wässer korrekt auszuführen.

Vorgehensweise zur Zertifizierung

Für eine Zertifizierung muss der Installateur:

  • bestimmte administrative Kriterien erfüllen,
  • eine Ausbildung in den administrativen Aspekten der ÖVAS und in den IKS-Techniken absolvieren,
  • die Charta zur Installation der IKS unterzeichnen, mit der er eine Reihe von Verpflichtungen eingeht.

Nachdem Sie diese Schritte bei der SPGE unternommen haben, werden Sie für die Dauer von 1 Jahr zertifiziert.

In dem Jahr nach Erhalt Ihres Zertifikats müssen Sie 3 zufriedenstellende Berichte über eingehende Kontrollen durch zugelassene Sanierungseinrichtungen verfassen, damit Ihre Zertifizierung unbefristet verlängert wird. Eine eingehende Kontrolle erfolgt in zwei Phasen: vor dem Aufschütten und nach Abschluss aller Arbeiten und Anschlüsse.

Nähere Informationen zu den einzelnen Schritten und den Modalitäten für die Zertifizierung als IKS-Installateur finden Sie in dem Erlass vom 29. Juni 2017.

Charta zur Installation der IKS in der Wallonischen Region

Das Vorhaben der wallonischen Regierung, Unternehmen mit einem entsprechenden Qualitätsmanagement zu zertifizieren, stützt unter anderem auf einer Qualitäts-Charta, die von allen Beteiligten der autonomen Abwassersanierung in der Wallonischen Region unterzeichnet wurde. Hierbei handelt es sich um:

  • die Wallonische Region,
  • die SPGE,
  • AQUAWAL,
  • die 7 zugelassenen Sanierungseinrichtungen,
  • den Dachverband des Baugewerbes (Confédération de la Construction),
  • AGORIA
  • und natürlich den zertifizierten Installateur.

Einige Verpflichtungen des Installateurs, die in der Gesetzgebung festgehalten sind (Erlass vom 29. Juni 2017), bilden die Grundlage für seine Zertifizierung und sind in der Charta zur Installation der IKS aufgeführt.

Die Unterzeichnung dieser Charta durch den Installateur ist eine der Bedingungen für seine Zertifizierung.

Vorteile der Zertifizierung

Die Zertifizierung erhöht die Sicherheit, dass die Arbeit einwandfrei ausgeführt wurde und sowohl der Privathaushalt als auch die SPGE alle nötigen Informationen erhalten haben. Eine Privatperson, die sich an einen zertifizierten Installateur wendet, hat somit zwei Vorteile:

  1. Sie muss keine Installationskontrolle mehr durchführen lassen, die gebührenpflichtig ist, wenn sie von einem nichtzertifizierten Installateur durchgeführt wird.
  2. Im Fall einer Prämie wird diese nach dem Drittzahlerprinzip freigegeben: Der zertifizierte Installateur stellt bei Abschluss seiner Arbeiten 2 Rechnungen aus: 1 an die SPGE über die Höhe der Prämie und 1 an Sie über den Restbetrag der Arbeitskosten. So muss die Privatperson nicht mehr den gesamten Betrag der Arbeitskosten vorauszahlen, bevor sie die Prämie erhält, für die vorher eine Installationskontrolle durchgeführt werden muss.

Diese Vorteile auf Seiten des Privathaushalts gehen mit entsprechenden Aufgaben auf Seiten des Installateurs einher, wenn er sich für eine Zertifizierung entscheidet.

Kosten der Zertifizierung

Die Kosten der Zertifizierung regelt das Umweltministerium (per Ministeriellen Erlass). Zu den Kosten gehören die Gebühren für die Ausbildung an zwei halben Tagen und die Verwaltung der Zertifizierungen durch die SPGE.

Fakturierung der Prämien im Fall eines zertifizierten Installateurs

Wenn die Höhe der Prämie, die eine Privatperson beanspruchen kann, vor Ende der Arbeiten festgelegt wurde (hierzu können Sie der Privatperson bei den administrativen Schritten zur Festlegung der Prämienhöhe helfen), stellen Sie 2 Rechnungen aus: 1 an die SPGE über die Höhe der gewährten Prämie (inkl. MwSt.) und 1 an die Privatperson über den Restbetrag der Arbeitskosten.

So muss die Privatperson nicht mehr den gesamten Betrag der Arbeitskosten vorauszahlen, bevor sie die Prämie erhält, für die vorher eine Installationskontrolle durchgeführt werden muss (Drittzahlerprinzip).

Fakturierung im Fall eines nichtzertifizierten Installateurs

Der Installateur stellt der Privatperson seine gesamten Arbeitskosten in Rechnung. Nach der von einer zugelassenen Sanierungseinrichtung durchgeführten Installationskontrolle, die zu Lasten der Privatperson geht, kann diese Privatperson die Auszahlung ihrer Prämie beantragen (sofern sie alle Bedingungen hierfür erfüllt).